Neue Kolleginnen und Kollegen, die bei Ihnen ankommen und bleiben.
Sie suchen Azubis oder Fachkräfte. Wir finden sie mit Ihnen im Ausland, erledigen die Behördenwege und begleiten das Ankommen. Das Land fördert jede Einstellung.
In zwölf kurzen Schritten: Lage verstehen, Branche wählen, Förderung prüfen, Kosten und Ablauf verstehen, Erstgespräch anfragen.
Viele Ausbildungsplätze bleiben leer, obwohl die Arbeit da ist.
Wann könnte Ihre neue Kollegin oder Ihr neuer Kollege anfangen?
Richtwert: rund vier Monate von der Entscheidung bis zur Ankunft, mit beschleunigtem Verfahren und vollständigen Unterlagen. Zahlen: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord; Ausbildungsbilanz MV 2025.
Für welche Berufe suchen Sie Verstärkung?
Ihr Betrieb
Die Stelle
Person und Vertrag
So sieht Ihre Förderung aus
Was wir für Sie übernehmen
Als Ihre Unterbevollmächtigte stellen wir alle Anträge. Sie haben die ganze Zeit eine feste Ansprechperson bei uns.
Vor dem Vertrag Woche 1–4
- Bedarf und Förderfähigkeit klären
- Förderantrag vorbereiten
- Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen
- Zwei Online-Gespräche organisieren
Bis zur Einreise Monat 1–5
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Visum und Unterlagen begleiten
- Online-Vorbereitung auf Sprache und Beruf
- Wohnung suchen
- Integrationsverein vor Ort gewinnen
Nach der Ankunft Monat 1–6
- Abholung und erste Tage
- Begleitung zu Ämtern, Bank, Krankenkasse
- Freiwilliges Ehrenamt vor Ort vermitteln
- Regelmäßige Gespräche mit Ihnen und der Person
- Verwendungsnachweis vorbereiten, Sie prüfen und unterschreiben
Was kommt auf Sie zu, und warum?
Die Person, die zu Ihnen kommt, zahlt nichts. Das Paket zahlen Sie in drei Raten, die letzte erst mit der Auszahlung der Förderung.
Unser Paket
Gebühren und Nebenkosten pro Person
| 411 € | |
| VisumGebühr der Botschaft | 75 € |
| AufenthaltserlaubnisRichtwert | ca. 100 € |
| Anerkennung, ÜbersetzungenRichtwert, je nach Land | ca. 300 € |
| AnreiseRichtwert Flug | ca. 650 € |
| ca. 600 € | |
| Summe pro Person | |
Miete und Kaution zahlt die Person normalerweise selbst. Wir empfehlen ein zinsloses Kautionsdarlehen des Betriebs, damit der Start gelingt. Ein einstündiger Online-Workshop für Ihr Team ist im Paket enthalten, weitere Workshops vor Ort auf Anfrage.
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung
- Vorbereitung
Erstgespräch
Bedarf, Beruf, Start und Förderung klären. Sie erhalten ein Angebot.
PAKASieFörderantrag
Vor dem Vertrag beim Landesamt. Wir füllen aus, Sie unterschreiben.
PAKASiePerson auswählen
Mindestens zwei Online-Gespräche. Sie entscheiden.
SiePAKA- Bis zur Einreise
Bescheid und Vertrag
Nach dem Förderbescheid unterschreiben Sie. Erste Rate.
LandesamtSieVisum
Beschleunigtes Verfahren, Zustimmung der Arbeitsagentur, Termin bei der Botschaft.
PAKABehördenWartezeit nutzen
Online lernen, Wohnung finden, Verein vorstellen.
PAKAVerein- Ankommen
Ankunft
Anmeldung, Bank, Krankenkasse. Hinweis auf „Faire Integration“ am ersten Tag. Zweite Rate.
VereinPAKASieErste sechs Monate
Feste Ansprechperson im Betrieb, Deutschkurs, freiwilliges Ehrenamt vor Ort, regelmäßige Gespräche.
SiePAKAAuszahlung
Wir bereiten den Verwendungsnachweis unterschriftsreif vor. Das Land zahlt aus, letzte Rate.
PAKALandesamt
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Ein Verfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, das der Arbeitgeber mit Vollmacht der Person bei der Ausländerbehörde beantragt. Wir übernehmen das als Unterbevollmächtigte. Es gilt auch für Ausbildungen.
- Gebühr 411 €, zahlt der Betrieb
- Zustimmung der Arbeitsagentur in der Regel innerhalb einer Woche
- Visumtermin in der Regel innerhalb von drei Wochen nach der Vorabzustimmung
- Entscheidung über das Visum in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen
Was braucht das Land für die Auszahlung, und wer macht das?
Nach sechs Monaten reicht der Betrieb innerhalb eines Monats den Verwendungsnachweis ein. Wir führen dafür ab dem ersten Tag eine Checkliste und stellen alles zusammen. Von Ihnen brauchen wir nur die Lohnabrechnungen und Ihre Unterschrift.
- Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, bei Azubis mit Eintragung bei der Kammer bzw. Zustimmung der Pflegeschule
- Kopie des Visums
- Entgeltabrechnungen der Monate 1 bis 6
- Bei Azubis: B2-Zertifikat oder Teilnahme an einem Sprachkurs über B1
- Bestätigung, dass die Standards für faire Anwerbung eingehalten wurden
- Angaben zu anderen Förderungen für dieselbe Stelle
Wir stellen Ihnen niemanden einfach hin.
Ankommen passiert dort, wo Menschen die meiste Zeit verbringen: in Ihrem Betrieb. Darum bereiten wir beide Seiten vor.
Deutsch von Anfang an
Ein Kurs bis B2 ist fest eingeplant, schon vor der Einreise wird online gelernt.
Vereine vor Ort
Lokale Integrationsvereine begleiten die ersten sechs Monate und öffnen Türen in die Nachbarschaft.
Ein gutes Zuhause
Wir suchen mit, bis die Wohnung passt und gut erreichbar ist.
Ihr Team vorbereitet
Ein einstündiger Online-Workshop zum Kennenlernen ist enthalten: Vielfalt, Vorurteile, gute Zusammenarbeit. Vertiefende Workshops vor Ort auf Wunsch.
Teil der Gemeinschaft
Unsere Teilnehmenden engagieren sich von Anfang an freiwillig rund 5 Stunden im Monat ehrenamtlich, etwa für ältere Menschen vor Ort oder bei Festen mit dem Migrationsrat. Wir vermitteln die Angebote mit unseren Partnern.
Integration ist Verantwortung. Wir tragen sie gemeinsam mit Ihnen und unseren Partnern vor Ort.
Ihr Teil
- Eine feste Ansprechperson für die ersten sechs Monate
- Zeit für den Deutschkurs im Plan
- Offenheit, Ihr Team vorzubereiten
- Faire Bezahlung, mindestens 1.048 € brutto
Faire Anwerbung nach den Standards Anwerbung MV vom 25.02.2026: keine Kosten für die Person, keine Bindungsklauseln, keine Rückzahlungen. Das Ehrenamt ist Teil unseres Programms und freiwillig, es steht nicht im Arbeitsvertrag.
Die Wartezeit wird zur Lernzeit
Zwischen Vertrag und Einreise vergehen einige Monate. In dieser Zeit lernen Ihre künftigen Kolleginnen und Kollegen auf unserer Plattform, passend zum Beruf.
Lassen Sie uns sprechen
Ihre Antworten aus dem Förder-Check sind schon übernommen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen für ein kostenloses Erstgespräch.
Ihre Anfrage ist fertig
Weiß ich vor dem Vertrag, ob ich die Förderung bekomme?
Ja. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales entscheidet per Zuwendungsbescheid. Den Antrag stellen wir vor dem Vertragsschluss, und Sie unterschreiben den Vertrag erst, wenn der Bescheid da ist. Die Auswahl der Person kann parallel laufen. Ausgezahlt wird nach sechs Monaten, wenn das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis besteht und die Nachweise vorliegen; die stellen wir für Sie zusammen.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Wir prüfen vor dem Vertrag gemeinsam alle Bedingungen und stellen den Antrag rechtzeitig. Den Umgang mit einer Ablehnung regeln wir im Angebot schriftlich.
Wie lange dauert es bis zur Einreise?
Mit beschleunigtem Verfahren und vollständigen Unterlagen sind drei bis fünf Monate realistisch. Für einen Start im März 2027 sollten Antrag und Auswahl im November und Dezember 2026 laufen.
Was ist, wenn die Person nicht bleibt?
Wir begleiten die ersten sechs Monate eng, damit Probleme früh auffallen. Für den Fall, dass es trotzdem nicht passt, vereinbaren wir im Angebot eine Lösung.
Stand 01.11.2026. Grundlage: Richtlinie zur Förderung der aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (in Kraft seit 23.07.2026), Bewilligung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Kein Rechtsanspruch auf Förderung. Angaben mit „ca.“ sind Richtwerte. Keine Rechtsberatung.
Quellen: LAGuS · IHK Schwerin · Make it in Germany · Arbeitsagentur MV, August 2026 · Ausbildungsbilanz MV 2025 · PAKA GmbH, paka-recruiting.com